Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Beschreibung
Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.
Hinweise für Sonstiges (091840145000): Ergänzung: Gemeinde Taufkirchen
Online-Dienst
An-, Um-, Abmeldung von Abfallbehältern
Beschreibung
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- An-, Um-, Abmeldung von AbfallbehälternHier können Sie Abfallbehälter anmelden, abmelden oder ummelden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Taufkirchen - Steuern / Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
82018 Taufkirchen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Montag und Freitag nur mit Termin
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag auch ohne Termin
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Sozialstelle
nur nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4181648099519Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 666722-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091840145000): Ergänzung: Gemeinde Taufkirchen
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Taufkirchen am 27.09.2024
Stichwörter
Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof