Hausmüll Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

    Hinweise für Sonstiges (091840145000): Ergänzung: Gemeinde Taufkirchen

    Online-Dienst

    An-, Um-, Abmeldung von Abfallbehältern

    ID: L100042_133704.-133252

    Beschreibung

    Hier können Sie Abfallbehälter anmelden, abmelden oder ummelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Taufkirchen - Steuern / Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Köglweg 3

    82024 Taufkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1155

    82018 Taufkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)

    Montag und Freitag nur mit Termin 

    von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag auch ohne Termin 

    von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

    und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Mittwoch geschlossen

     

    Sozialstelle
    nur nach Vereinbarung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4181648099519Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 666722-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (091840145000): Ergänzung: Gemeinde Taufkirchen

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Taufkirchen am 27.09.2024

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

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