Hausmüll Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

    Hinweise für Zolling (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Zolling

    Online-Dienste

    An-, Um-, Abmeldung von Abfallbehältern

    ID: L100042_73876.-99662

    Beschreibung

    Hier können Sie Abfallbehälter anmelden, abmelden oder ummelden.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Meldung defekter Abfallbehälter

    ID: L100042_73880.-99662

    Beschreibung

    Hier können Sie defekte Abfallbehälter melden.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Zolling

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85406 Zolling

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    85406 Zolling

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg-zolling.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35218359833Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35218359833Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8167 6943-0

    Fax: +49 8167 9023

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Hinweise für Zolling (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Zolling

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Zolling am 27.09.2024

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

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