Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Beschreibung
Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.
Hinweise für Marktl (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktl
Online-Dienste
An-, Um-, Abmeldung von Abfallbehältern
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- An-, Um-, Abmeldung von AbfallbehälternHier können Sie Abfallbehälter anmelden, ummelden oder abmelden.
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Antrag auf Abholung von Sperrmüll
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- Antrag auf Abholung von SperrmüllHier können Sie die Abholung von Sperrmüll beantragen.
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Antrag auf Sonderleerung von Restabfall-, Bioabfall- und Papierbehälter
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- Antrag auf Sonderleerung von Restabfall-, Bioabfall- und PapierbehälterHier können Sie die Sonderleerung von Restabfall-, Bioabfall- und Papierbehälter beantragen.
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Meldung defekter Abfallbehälter
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- Meldung defekter AbfallbehälterHier können Sie defekte Abfallbehälter melden.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Marktl
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
84533 Marktl
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-marktl.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33329600805Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33329600805Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8678 9888-0
Fax: +49 8678 9888-44
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Hinweise für Marktl (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktl
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Marktl am 28.11.2024
Stichwörter
Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof