Reisepass Ausstellung

    Reisepass; Beantragung

    Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

    Beschreibung

    Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

    Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

    Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

    • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
    • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr

    Hinweise:

    • Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
    • Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
    • Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
    • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.
    • Seit 01.03.2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung des Passes ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.

    Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde. 

    Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Bitte informieren Sie sich im Vorhinein über erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Reisepasses. Wir beraten Sie hierzu gerne auch telefonisch.

    Zur Wahrnehmung des Abholtermins müssen Ihnen zwingend folgende Unterlagen bzw. Dokumente vorliegen:

    • vormaliger Reisepass (falls vorhanden)
    • eine ausgefüllte Vollmacht, falls keine persönliche Abholung erfolgen kann.

    Online-Dienst

    Online-Terminbuchung für Dienstleistungen des Bürgerbüros der Stadt Bad Kissingen

    ID: L100042_146216.-143463

    Beschreibung

    Über das Online-System der Stadt Bad Kissingen zur Terminbuchung können Sie Ihre Termine im Bürgerbüro online selbst passend auswählen und dann unkompliziert buchen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sachgebiet II-2a Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    97688 Bad Kissingen

    Postfachadresse

    Postfach 2260

    97688 Bad Kissingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@stadt.badkissingen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8166890681235Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 971 807-2211

    Fax: +49 971 807-2219

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
    • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
    • bei Passbewerbern unter 18 Jahren:

      bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll

    • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
    • Nachweise bei vorläufigem Reisepass:

      bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
    • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
    • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
    • Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

    Bearbeitungsdauer

    Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

    Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

    In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

    Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.

    Kosten

    • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
    • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR ab 01.01.2024
    • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
    • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
    • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
    • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

    Verdoppelung der Gebühren:

    • Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
    • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Wenn Sie ihren Reisepass verloren oder nach einem gemeldeten Verlust wiedergefunden haben, müssen Sie dies dem Bürgerbüro melden!

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Bad Kissingen am 29.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English