Reisepass; Beantragung
Beschreibung
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Hinweise:
- Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
- Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
- Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.
- Seit 01.03.2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.
Zuständigkeit
Für die Ausstellung des Passes ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).“
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Online-Dienst
Terminvereinbarung online (Melde-, Pass- und Ausweiswesen)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Rosenheim - 331 - Melde- und Passwesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergeramt@rosenheim.de
De-Mail: poststelle@rosenheim.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/112178270948Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-1370
Fax: +49 8031 365-2061
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
- bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
- Nachweise bei vorläufigem Reisepass:
bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
- Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG)Passpflicht
- § 5 Passgesetz (PassG)Gültigkeitsdauer
- § 6 Passgesetz (PassG)Ausstellung eines Passes
- § 19 Passgesetz (PassG)Zuständigkeit
- § 8c Zuständigkeitsverordnung (ZustV)Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass-/Personalausweisausstellung
Verfahrensablauf
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Bitte vereinbaren Sie einen online einen Termin beim Bürgeramt zur Beantragung Ihres Reisepasses.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Geburts-oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit (nicht älter als ein Jahr), schwarzweiß oder farbig, in der Größe 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung.
Im Bürgeramt befindet sich ein digitaler Fotoautomat
Bearbeitungsdauer
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie über einen gültigen Reisepass verfügen und beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich ca. vier Wochen.
Kosten
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR ab 01.01.2024
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
- Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
- Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
- Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR
Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung ab 6. Lebensjahr erforderlich (Fingerabdruckpflicht)
- Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit einem Elternteil bei Antragstellung erforderlich
- Bei der Antragstellung wird vom Einwohneramt die Angabe der Körpergröße sowie Augenfarbe des Kindes benötigt
Weitere Informationen
- Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
FAQ des Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Wie und wo beantrage ich einen Reisepass?
- Ich brauche den Reisepass schon sehr bald, was kann ich tun?
- Ich brauche den Reisepass sofort. Was kann ich tun?
- BMI-Informationen zu Pässen oder Ausweisen
- Reisepass - Allgemeine Informationen
- Einreiseformalitäten der Reiseländer - Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
- Ersatzpapiere beantragen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.02.2025
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 08.07.2024
Stichwörter
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