öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

    Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

    Beschreibung

    Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

    Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Die Stadt Coburg übernimmt für alle in Coburg gemeldeten Schüler*innen, die nicht der Kostenfreiheit des Schulwegs unterliegen, die Hälfte monatlichen Kosten für eine Fahrkarte im Stadtbusbereich.

    Online-Dienst

    Gewährung eines Zuschusses für ein Schülerticket

    ID: L100042_139874.-138536

    Beschreibung

    Die Stadt Coburg übernimmt für alle in Coburg gemeldeten Schüler*innen, die nicht der Kostenfreiheit des Schulwegs unterliegen, die Hälfte monatlichen Kosten für eine Fahrkarte im Stadtbusbereich. Sie können den Zuschuss online beantragen.

    Online erledigen

    • Gewährung eines Zuschusses für ein Schülerticket
      Die Stadt Coburg übernimmt für alle in Coburg gemeldeten Schüler*innen, die nicht der Kostenfreiheit des Schulwegs unterliegen, die Hälfte monatlichen Kosten für eine Fahrkarte im Stadtbusbereich. Sie können den Zuschuss online beantragen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - ÖPNV-Beauftragte für Stadt und Landkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: oepnv@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/512182470857Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1237

    Fax: +49 9561 89-1209

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Den Zuschuss zum Schülerticket erhalten alle in Coburg gemeldeten schulpflichtigen Kinder, für die keine Beförderungspflicht besteht. Auf diese freiwillige Leistung hatte sich im vergangen Frühjahr der Coburger Stadtrat geeinigt. Die Stadt Coburg übernimmt dabei die Hälfte der monatlichen Kosten für eine Fahrkarte im Stadtbusbereich. Das gilt auch für Auszubildende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Das vergünstigte Schülerticket können Schüler*innen (ab 16 Jahren) bzw. ihre jeweiligen Erziehungsberechtigten (bei Schüler*innen unter 16 Jahren) in wenigen Schritten einfach und direkt online beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English