Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Online-Dienste
Antrag auf Bezuschussung des Deutschlandtickets für Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte
Beschreibung
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- Antrag auf Bezuschussung des Deutschlandtickets für Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen EhrenamtskarteDer Landkreis München gewährt den Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte und Inhaberinnen und Inhabern der Jugendleiterkarte mit Erstwohnsitz im Landkreis München, die das Deutschlandticket nutzen, auf Antrag nach 12 Monaten und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise, einen freiwilligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20,00 € im Monat bzw. 240,00 € im Jahr.
Vertrauensniveau
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LandkreisPass beantragen
Beschreibung
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- LandkreisPass beantragenSie können mit dem LandkreisPass die IsarCard S erwerben. Die IsarCard S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 Uhr bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Sie können damit im Gesamtnetz des MVV fahren. Anspruchsberechtigt sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und Bürgergeld nach dem SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
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Ansprechpartner
Landratsamt München (LRA M)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 07 51
81507 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93442507417Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 6221-0
Fax: +49 89 6221-2278
Internet
Gemeinde Putzbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 1
85640 Putzbrunn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@putzbrunn.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88219038686Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88219038686Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 46262-0
Fax: +49 89 46262-380
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 01.02.2024