öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

    Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

    Beschreibung

    Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

    Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Online-Dienste

    Antrag auf Bezuschussung des Deutschlandtickets für Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte

    ID: L100042_198666.-99647

    Beschreibung

    Der Landkreis München gewährt den Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte und Inhaberinnen und Inhabern der Jugendleiterkarte mit Erstwohnsitz im Landkreis München, die das Deutschlandticket nutzen, auf Antrag nach 12 Monaten und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise, einen freiwilligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20,00 € im Monat bzw. 240,00 € im Jahr.

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    LandkreisPass beantragen

    ID: L100042_54662.-99647

    Beschreibung

    Sie können mit dem LandkreisPass die IsarCard S erwerben. Die IsarCard S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 Uhr bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Sie können damit im Gesamtnetz des MVV fahren. Anspruchsberechtigt sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und Bürgergeld nach dem SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.

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    • LandkreisPass beantragen
      Sie können mit dem LandkreisPass die IsarCard S erwerben. Die IsarCard S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 Uhr bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Sie können damit im Gesamtnetz des MVV fahren. Anspruchsberechtigt sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und Bürgergeld nach dem SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt München (LRA M)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariahilfplatz 17

    81541 München

    Postfachadresse

    Postfach 90 07 51

    81507 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93442507417Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 6221-0

    Fax: +49 89 6221-2278

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Grünwald

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    82031 Grünwald

    Postanschrift

    Rathausstraße 3

    82031 Grünwald

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-gruenwald.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65219549576Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 64162-0

    Fax: +49 89 64162-102

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English