Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
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Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg
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- REWAG Erdgas-Zählerstand einreichenHier können Sie Ihren Erdgas-Zählerstand bei der REWAG einreichen.
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Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Regensburg am 22.10.2024