Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg

    Online-Dienst

    REWAG Erdgas-Zählerstand einreichen

    ID: L100042_202915.-172345

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Erdgas-Zählerstand bei der REWAG einreichen.

    Online erledigen

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Regensburg

    Adresse

    Hausanschrift

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    E-Mail: stadt_regensburg@regensburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89553762386Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Regensburg am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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