Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Zählermeldung - Erlanger Stadtwerke (ESTW)
Beschreibung
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Zählerstände an die Erlanger Stadtwerke (ESTW) übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Zählermeldung - Erlanger Stadtwerke (ESTW)
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Zählerstände an die Erlanger Stadtwerke (ESTW) übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Erlanger Stadtwerke AG (ESTW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Äußere Brucker Straße 33
91052 Erlangen
Kontakt
E-Mail: kaufmaennischerbereich@estw.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/582414934636Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 823-4141
Fax: +49 9131 823-4733
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 24.07.2024