Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienst

    Zählerstandserfassung-via-QR-Code Stadtwerke Ansbach

    ID: L100042_149319.-146470

    Beschreibung

    Sie haben bei uns die Möglichkeit Ihren Zählerstand komfortabel online zu übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: stadt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90220424387Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Fax: +49 981 51-303

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English