Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Online-Dienst
Zählerstandserfassung-via-QR-Code Stadtwerke Ansbach
Beschreibung
Online erledigen
- Zählerstandserfassung-via-QR-Code Stadtwerke AnsbachSie haben bei uns die Möglichkeit Ihren Zählerstand komfortabel online zu übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Ansbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Kontakt
E-Mail: stadt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90220424387Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-0
Fax: +49 981 51-303
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 05.03.2024