Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg

    Online-Dienst

    Wohnen – Strom-Zählerstände einreichen

    ID: L100042_130726.-130304

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Strom-Zählerständ bei der REWAG eingeben.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Regensburg

    Adresse

    Hausanschrift

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    Postfach 110643

    93019 Regensburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt_regensburg@regensburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89553762386Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 941 507-1199

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Regensburg am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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