Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (096730114000): Ergänzung: Stadt Bad Neustadt a.d.Saale
Online-Dienst
Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale - Online-Meldungen
Beschreibung
Online erledigen
- Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale - Online-MeldungenSie können die An- und Abmeldung, Abschlagsänderung oder Zählerstandsmitteilung einfach über das Internet erledigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadtwerke
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Goethestr. 17/19
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@stw-bad-nes.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/572074323793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 6220-0
Fax: +49 9771 6220-25
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Hinweise für Sonstiges (096730114000): Ergänzung: Stadt Bad Neustadt a.d.Saale
Fachlich freigegeben durch Stadt Bad Neustadt a.d.Saale am 31.10.2024