Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
Online-Dienst
Erklärung über den Eigentümerwechsel
Beschreibung
Online erledigen
- Erklärung über den EigentümerwechselHier können Sie einen Eigentümerwechsel erklären.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Würzburg - Fachabteilung Steuern, Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Kontakt
E-Mail: fachabteilungsteuerngebuehren@stadt.wuerzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8698874284510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Würzburg am 07.03.2024