Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Online-Dienst
Erteilung einer Zustellvollmacht
Beschreibung
Online erledigen
- Erteilung einer ZustellvollmachtFür den Empfang von Steuer-/Gebührenbescheiden können Sie jederzeit eine*n Zustellbevollmächtigte*n benennen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: steuerabteilung@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/830960233857Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1220
Fax: +49 9561 89-1229
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
- Straßenreinigungsgebührensatzung (A-184)Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024