Straßenreinigungsgebühren; Erhebung

    Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist an folgende Voraussetzungen geknüpft
    • Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
    • Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
    • Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.

    Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.

    Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. 

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienst

    Erteilung einer Zustellvollmacht

    ID: L100042_143166.-89457

    Beschreibung

    Für den Empfang von Steuer-/Gebührenbescheiden können Sie jederzeit eine*n Zustellbevollmächtigte*n benennen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: steuerabteilung@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/830960233857Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1220

    Fax: +49 9561 89-1229

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English