Straßenreinigungsgebühren; Erhebung

    Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist an folgende Voraussetzungen geknüpft
    • Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
    • Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
    • Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.

    Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.

    Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. 

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Online-Dienst

    Straßenreinigungsgebühren; Mitteilung über Eigentumswechsel

    ID: L100042_198380.-146724

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Eigentumswechsel bei Grundstücken und Immobilien mitteilen.

    Online erledigen

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    Stadt Bayreuth - Haushalt und Steuern

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7536442410483Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Stadt Bayreuth - Stadtbauhof

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 14.03.2024

    Sprachversion

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