Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienst
Mietanfrage für Veranstalter - Kulturzentrum 9
Beschreibung
Online erledigen
- Mietanfrage für Veranstalter - Kulturzentrum 9In der neun sind nicht nur kulturelle Veranstaltungen, wie Tanz, Kabarett, Musik und Lesungen vorgesehen. Neben dem obersten Ziel des Kulturzentrums neun, Raum für Kulturbegeisterte und Kulturschaffende zu bieten, steht die große Veranstaltungshalle auch zur Anmietung zur Verfügung. Hier können Sie eine entsprechende Anfrage stellen. Weitere Informationen: www.kulturamt-ingolstadt.de
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
85047 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingolstadt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72109323385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72109323385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-0
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 11.03.2024