Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung
Der FFF Bayern ist für die Filmförderung zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung, Filmtheater, Serien, VR, internationale Koproduktionen und Visual Effects.
Beschreibung
Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.
Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) ist für die Filmförderung in Bayern zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind beispielsweise die Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung sowie Filmtheater. Auch neue innovative Formate wie Webserien, VR-Experiences und internationale Koproduktionen im Film- und Serienbereich und im Bereich der ausführenden Produzenten (VFX) sind förderfähig.
Die Förderung soll zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll sie einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.
Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich Drehbuchautoren, Produzenten und ausführende Produzenten, Verleih- und Vertriebsunternehmen und gewerbliche Filmtheaterbetreiber.
Online-Dienst
Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern
Beschreibung
Dieses Antragsportal kann für die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Internationale Koproduktionen, Fernsehfilm, Webserien, VR-Formate, Nachwuchsfilme, Drehbuch, Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Games genutzt werden.
Online erledigen
- Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern
Dieses Antragsportal kann für die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Internationale Koproduktionen, Fernsehfilm, Webserien, VR-Formate, Nachwuchsfilme, Drehbuch, Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Games genutzt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
FilmFernsehFonds Bayern GmbH
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sonnenstraße 21
80331 München
Kontakt
E-Mail: filmfoerderung@fff-bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8882996196247Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 544602-0
Fax: +49 89 544602-21
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag muss online bei der FFF Bayern GmbH gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.
Fristen
Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").
Bearbeitungsdauer
in der Regel fünf Wochen
Kosten
In der Regel wird eine Prüfgebühr von 3% erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 21.06.2024
Stichwörter
Bayerische Film- und Fernsehförderung, Fernsehfilmförderung, Filmtheaterförderung, Kinofilmförderung