Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.
Beschreibung
Zweck
Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.
Gegenstand
Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).
Art und Höhe
Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Ölwehrausstattung und die Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte werden per Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz bei der Ölwehrausstattung beträgt 50%, bei den Zelten beträgt der Fördersatz 70%.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Online-Dienste
Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Antrag
Beschreibung
Sie können eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online beantragen.
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- Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Antrag
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Vertrauensniveau
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Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Verwendungsnachweis
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Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online übermitteln.
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- Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Verwendungsnachweis
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Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5410757446283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Voraussetzungen
Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur Gemeinden und Landkreisen sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD) gewährt. Die sonstigen fachlichen Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt 4 der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien. Diese finden Sie in dem Bereich "Rechtsgrundlagen".
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Grundsätzlich sind die Anträge bei den Regierungen einzureichen, die auch hierüber entscheiden.
Fristen
Termine und Fristen ergeben sich aus dem jährlichen Förderschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.09.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 30.05.2024