Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.
Beschreibung
Zweck
Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.
Gegenstand
Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).
Art und Höhe
Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Ölwehrausstattung und die Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte werden per Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz bei der Ölwehrausstattung beträgt 50%, bei den Zelten beträgt der Fördersatz 70%.
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Online-Dienste
Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Antrag
Beschreibung
Sie können eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online beantragen.
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- Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Antrag
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Vertrauensniveau
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Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Verwendungsnachweis
Beschreibung
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online übermitteln.
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Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Sicherheit und Ordnung, Prozessvertretung (Reg UFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2451195074298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
Voraussetzungen
Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur Gemeinden und Landkreisen sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD) gewährt. Die sonstigen fachlichen Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt 4 der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien. Diese finden Sie in dem Bereich "Rechtsgrundlagen".
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Grundsätzlich sind die Anträge bei den Regierungen einzureichen, die auch hierüber entscheiden.
Fristen
Termine und Fristen ergeben sich aus dem jährlichen Förderschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.09.2024
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 30.05.2024