Förderung für Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung BewilligungOnline erledigen

    Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung

    Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.

    Gegenstand

    Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).

    Art und Höhe

    Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Ölwehrausstattung und die Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte werden per Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz bei der Ölwehrausstattung beträgt 50%, bei den Zelten beträgt der Fördersatz 70%.

    Online-Dienste

    Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Antrag

    ID: L100042_134443.-133926

    Beschreibung

    Sie können eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online beantragen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Verwendungsnachweis

    ID: L100042_134444.-133926

    Beschreibung

    Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online übermitteln.

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    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Sicherheit und Ordnung, Prozessvertretung (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2451195074298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur Gemeinden und Landkreisen sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD) gewährt. Die sonstigen fachlichen Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt 4 der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien. Diese finden Sie in dem Bereich "Rechtsgrundlagen".

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich sind die Anträge bei den Regierungen einzureichen, die auch hierüber entscheiden.

    Fristen

    Termine und Fristen ergeben sich aus dem jährlichen Förderschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English