Schülerbeförderung ErstattungOnline erledigen

    Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

    Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

    Beschreibung

    Die notwendige Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler

    • öffentlicher Grund-, Mittel- und Förderschulen
    • öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufiger Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufiger Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
    • öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
    • öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind,

    ist durch den Aufgabenträger sicherzustellen. Aufgabenträger ist bei öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Träger des Schulaufwands, im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin bzw. der Schüler ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Notwendig ist die Beförderung zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist. Nächstgelegen ist bei Pflichtschulen regelmäßig die Sprengelschule, bei den anderen Schulen die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreicht werden kann.

    Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert. Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.

    Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 öffentlicher und staatlich anerkannter privater

    • Gymnasien
    • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
    • Wirtschaftsschulen
    • Fachoberschulen
    • Berufsoberschulen
    • Berufsschulen im Teilzeitunterricht

    haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber auf Erstattung der Schulwegkosten, die eine Eigenbeteiligung von 490 Euro pro Familie und Schuljahr (ab 1.8.2023: 320 Euro pro Schülerin / Schüler pro Schuljahr bzw. maximal 490 Euro pro Familie) übersteigen.

    Für Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Bürgergeld werden die notwendigen Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.

    Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe "Weiterführende Links").

    Online-Dienste

    Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten

    ID: L100042_94499.-117302

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    Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten bei Überschreitung der Mindestentfernung

    ID: L100042_94515.-117302

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    Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten für Behinderte und Kranke

    ID: L100042_94514.-117302

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    Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten in begründeten Ausnahmefällen

    ID: L100042_94500.-117302

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Forchheim - FB 25 ÖPNV, Schülerbeförderung (LRA FO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Streckerplatz 3

    91301 Forchheim

    Postanschrift

    91299 Forchheim

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/375297806766Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9191 86-0

    Fax: +49 9191 86-1448

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    Verwaltungsgemeinschaft Dormitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebalder Str. 12

    91077 Dormitz

    Postanschrift

    Sebalder Str. 12

    91077 Dormitz

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwochs geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: post@vgdormitz.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=54218576786Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54218576786Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9134 9969-0

    Fax: +49 9134 9527

    Internet

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    Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt - Kämmerei, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Dörrzapf-Str. 10

    91320 Ebermannstadt

    Postanschrift

    Franz-Dörrzapf-Str. 10

    91320 Ebermannstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 12:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7905506050106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9194 506-0

    Fax: +49 9194 506-50

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    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Fahrausweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise.

    Fristen

    Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 28.07.2023

    Stichwörter

    Beförderung von Schülern, finanzieren, finanziert, Finanzierung, Kostenfreiheit des Schulwegs, öffentliche Schulen, Organisation, organisieren, organisiert, Schulweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English