Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

    Beschreibung

    Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule und Mittelschule (Sprengelschulen) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder eigenständigen Mittelschulen (die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind) aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

    Neben dem hier behandelten Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen kann ein Gastschulverhältnis auch durch Zuweisung des Staatlichen Schulamts gemäß Art. 43 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) entstehen.

    Soweit innerhalb eines Sprengels mehrere Mittelschulen bestehen (Mittelschulverbund) kann infolge des gemeinsamen Sprengels innerhalb des Verbundes kein Gastschulverhältnis entstehen, sondern nur dann, wenn der Besuch einer Mittelschule außerhalb des Verbunds mit einem anderen Sprengel begehrt wird. Innerhalb des Verbunds haben die Erziehungsberechtigten und die volljährigen Schülerinnen und Schüler das Recht, eine Schule zu wählen. Die Wahlfreiheit kann beschränkt werden durch Bestimmungen der Verbundvereinbarung oder des Schulaufwandsträgers oder soweit die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Ausbildungsplätze an einer Schule übersteigt oder soweit dies nach Entscheidung der Regierung im Interesse einer ausgewogenen Zusammensetzung der Klassen erforderlich ist; die Beschränkungen gelten jedoch nicht, soweit zwingende persönliche Gründe zum Besuch einer anderen Schule im Verbund bestehen.

    Die Entscheidung trifft die Gemeinde, in der die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen. Mit der Genehmigung des Gastschulbesuchs entfällt der Beförderungsanspruch. Diese Kosten sind dann von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

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    ID: L100042_136347.-97115

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Schulverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Michael-Vogel-Straße 1d

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.

    Kontakt

    E-Mail: schulverwaltungsamt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/569081694634Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2897

    Fax: +49 9131 86-2366

    Internet

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    Grundschulen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7246723667116Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung eines Gastschulverhältnisses

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    • Absage des Hortplatzes der Sprengelschule
    • Hortplatzbestätigung des aufnehmenden Hortes
    • Bestätigung des Arbeitgebers über die Berufstätigkeit und Arbeitszeit (Beginn und Ende) für Vater und Mutter
    • Bestätigung (inkl. Adresse und Unterschrift) der Betreuungsstelle nach Unterrichtsende
    • bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern einen Sorgerechtsnachweis
    • bei kommenden Umzügen eine Kopie des Miet- oder Kaufvertrages

    Voraussetzungen

    Gastschulverhältnisse können unter den Voraussetzungen des Art. 43 BayEUG  von den dortigen Entscheidungsträgern genehmigt werden. Bezüglich des Zeitraums für den ein Gastschulverhältnis gewährt wird, haben die Entscheidungsträger einen Entscheidungsspielraum. Aus pädagogischer Sicht sollte ein Gastschulverhältnis für mindestens ein Schuljahr ergehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Das ausgefüllte Antragsformular kann entweder bei der zuständigen Sprengelschule, der Gastschule oder bei der Gemeinde/Stadt abgegeben werden. Nach der Entscheidung über den Gastschulantrag erhält der Antragsteller einen Gastschulbescheid.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Bitte reichen Sie den Gastschulantrag (Grundschulen) bzw. die formlose Gestattung (Mittelschulen) bei der jeweiligen Sprengelschule ein.

    Fristen

    Nach Ablauf des verbeschiedenen Zeitraums der Befreiung von der Sprengelpflicht muss das Gastschulverhältnis ggf. erneut beantragt werden.

    Kosten

    Der Bescheid ergeht kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Für die Mittelschule Erlangen (MS Hermann-Hedenus-Schule, MS Ernst-Penzoldt-Schule, MS Eichendorffschule) gibt es ab dem Schuljahr 2010/2011 keine Gastschulgenehmigungen mehr.

    Die frühere "Gastschulgenehmigung" wird durch eine "Gestattung" ersetzt. Eine Gestattung ist bei der nächstgelegenen Schule (früher Sprengelschule) durch die Eltern formlos zu beantragen. Die Gestattungen werden zwischen den Schulleitern der abgebenden und aufnehmenden Schule abgesprochen und erteilt.

    Gestattungen können aus zwingenden persönlichen Gründen (z. B. Betreuung des Schülers/der Schülerin in einem anderen Einzugsbereich wegen Berufstätigkeit der Eltern, o. ä.) genehmigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 29.11.2023

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 25.03.2024

    Stichwörter

    Gastschulantrag, Genehmigung eines Gastschulverhältnisses, in eine andere Schule wechseln, Schule in anderem Ort besuchen, Schule wechseln, Schulwechsel, Sprengelschule wechseln, Wechsel der Schule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English