Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung von den Gebühren für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern

    ID: L100042_137188.-136331

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag auf Befreiung von den Gebühren für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern online stellen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: stadt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90220424387Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Fax: +49 981 51-303

    Internet

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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