Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
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Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
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Antrag auf Befreiung von den Gebühren für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern
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- Antrag auf Befreiung von den Gebühren für die Nachmittagsbetreuung von SchulkindernHier können Sie einen Antrag auf Befreiung von den Gebühren für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern online stellen.
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Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 16.09.2024