Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Ries (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Ries

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Personaldokuments

    ID: L100042_151013.-147391

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ries

    Adresse

    Hausanschrift

    Beuthener Str. 6

    86720 Nördlingen

    Postanschrift

    Beuthener Str. 6

    86720 Nördlingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro - Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr geöffnet

    Kontakt

    E-Mail: info@vgries.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07773990817Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07773990817Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 2594-0

    Fax: +49 9081 2594-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Ries - Passamt, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Beuthener Str. 6

    86720 Nördlingen

    Postanschrift

    Beuthener Str. 6

    86720 Nördlingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro - Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr geöffnet

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4830278871117Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 2594-0

    Fax: +49 9081 2594-50

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024

    Hinweise für Ries (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Ries

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Ries am 02.02.2025

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

    Deutsch

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