Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); Anzeige
Beschreibung
Online erledigen
- Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); AnzeigeMit diesem Online-Dienst können Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses anzeigen. Bitte beachten Sie: Sie können die Anzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn Sie einen neuen Ausweis oder Pass brauchen, müssen Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); Widerruf
Beschreibung
Online erledigen
- Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); WiderrufMit diesem Online-Dienst können Sie die Anzeige über den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses widerrufen. Bitte beachten Sie: Sie können die Widerrufsanzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vorsprechen, um diese -nach der Sperrung- wieder zu reaktivieren, weil Sie persönlich eine neue PIN vergeben müssen. Sie können nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den internationalen Sachfahndungssystemen rechnen. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung sinnvoll.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Terminreservierung in den Bürgerbüros
Beschreibung
Online erledigen
- Terminreservierung in den BürgerbürosAuf dieser Seite finden Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Damit erleichtern und beschleunigen sich Ihre Amtswege.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Passgesetz (PassG)Pflichten des Inhabers
- § 25 Passgesetz (PassG)Ordnungswidrigkeiten
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 22.04.2024
Stichwörter
Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden