Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Online-Dienst

    Online-Terminbuchung für Dienstleistungen des Bürgerbüros der Stadt Bad Kissingen

    ID: L100042_146216.-143608

    Beschreibung

    Über das Online-System der Stadt Bad Kissingen zur Terminbuchung können Sie Ihre Termine im Bürgerbüro online selbst passend auswählen und dann unkompliziert buchen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sachgebiet II-2a Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    97688 Bad Kissingen

    Postfachadresse

    Postfach 2260

    97688 Bad Kissingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@stadt.badkissingen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8166890681235Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 971 807-2211

    Fax: +49 971 807-2219

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Bad Kissingen am 29.12.2023

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

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