Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienste

    Terminvereinbarung Bürgeramt Stadt Ansbach

    ID: L100042_85871.-105265

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Termin vereinbaren für PASS-/AUSWEIS­ANGELEGEN­HEITEN, MELDEANGELEGENHEITEN, SONSTIGES (z.B. Führungszeugnis beantragen, Gewerberegisterauskunft, Beglaubigungen von Zeugnissen)

    Online erledigen

    • Terminvereinbarung Bürgeramt Stadt Ansbach
      Hier können Sie einen Termin vereinbaren für PASS-/AUSWEIS­ANGELEGEN­HEITEN, MELDEANGELEGENHEITEN, SONSTIGES (z.B. Führungszeugnis beantragen, Gewerberegisterauskunft, Beglaubigungen von Zeugnissen)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Verlusterklärung eines Personaldokuments

    ID: L100042_81056.-105265

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Bürgeramt | Pass-, Ausweis-, Fund- und Melderecht, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 32

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 32

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ewo@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6877976208530Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-510

    Fax: +49 981 51-315

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 02.02.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

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