Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Wackersdorf (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Personaldokuments
Beschreibung
Online erledigen
- Verlusterklärung eines PersonaldokumentsHier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@wackersdorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=15773934829Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15773934829Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 7436-0
Fax: +49 9431 7436-436
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Passgesetz (PassG)Pflichten des Inhabers
- § 25 Passgesetz (PassG)Ordnungswidrigkeiten
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024
Hinweise für Wackersdorf (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf am 02.02.2025
Stichwörter
Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden