Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Personaldokuments

    ID: L100042_20097.-52761

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 12

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 12

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-neumarkt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35996248809Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35996248809Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9181 2912-0

    Fax: +49 9181 2912-150

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. am 27.09.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

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