Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Personaldokuments
Beschreibung
Online erledigen
- Verlusterklärung eines PersonaldokumentsHier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Pfarrkirchen - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch Nachmittag geschlossen
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@pfarrkirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3581652299510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 306-5320
Fax: +49 8561 306-5329
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Passgesetz (PassG)Pflichten des Inhabers
- § 25 Passgesetz (PassG)Ordnungswidrigkeiten
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Fachlich freigegeben durch Stadt Pfarrkirchen am 02.02.2025
Stichwörter
Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden