Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Schöllnach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Personaldokuments

    ID: L100042_43412.-77580

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    94508 Schöllnach

    Postfachadresse

    Postfach 61

    94506 Schöllnach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@schoellnach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26551753820Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9903 9303-0

    Fax: +49 9903 9303-30

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Schöllnach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach am 09.10.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English