Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Neuburg a.d.Donau (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d.Donau

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Personaldokuments

    ID: L100042_6712.-41210

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d.Donau

    Adresse

    Hausanschrift

    Tilly-Park 1 a

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postanschrift

    Tilly-Park 1a

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vg-neuburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85662917808Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 6719-0

    Fax: +49 8431 6719-40

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Neuburg a.d.Donau (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d.Donau

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d.Donau am 09.10.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

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