Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Kirchweidach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Personaldokuments
Beschreibung
Online erledigen
- Verlusterklärung eines PersonaldokumentsHier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 21
84558 Kirchweidach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-kirchweidach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=63551844800Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63551844800Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8623 9886-0
Fax: +49 8623 9886-28
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Passgesetz (PassG)Pflichten des Inhabers
- § 25 Passgesetz (PassG)Ordnungswidrigkeiten
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024
Hinweise für Kirchweidach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach am 28.11.2024
Stichwörter
Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden