Kinderreisepass Meldung

    Reisedokumente für Kinder; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen des Personaldokuments Ihres Kindes (z. B. Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis) sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Sonstiges (096710124000): Ergänzung: Gemeinde Haibach

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Personaldokuments

    ID: L100042_5810.-38842

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Haibach - Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 6

    63808 Haibach

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    Postfach 1165

    63802 Haibach

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8278680043210Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 648-0

    Fax: +49 6021 648-99

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    Gemeinde Haibach - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 6

    63808 Haibach

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    63802 Haibach

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8329013374210Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 648-0

    Fax: +49 6021 648-99

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

    Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

    Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

    •             Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

    •             Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?

    •             Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

    Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (096710124000): Ergänzung: Gemeinde Haibach

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Haibach am 28.11.2024

    Stichwörter

    Kinderreisepass verloren, Kinderreisepass wieder gefunden

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