Personalausweis MeldungOnline erledigen

    Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweis oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes

    ID: L100042_37867.-72292

    Beschreibung

    Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, Ihren Personalausweis/Reisepass Online vorab Verlust zu melden, damit eine Nutzung Ihres Dokumentes vor Missbrauch geschützt ist.

    Bitte beachten Sie aber, dass eine Vorsprache bei der Verwaltung unumgänglich ist, damit Sie einen neuen Ausweis beantragen können.

    Online erledigen

    • Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes

      Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, Ihren Personalausweis/Reisepass Online vorab Verlust zu melden, damit eine Nutzung Ihres Dokumentes vor Missbrauch geschützt ist.

      Bitte beachten Sie aber, dass eine Vorsprache bei der Verwaltung unumgänglich ist, damit Sie einen neuen Ausweis beantragen können.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Stauden - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 58

    86863 Langenneufnach

    Postanschrift

    Rathausstr. 58

    86863 Langenneufnach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ewo@vgstauden.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9364330287485Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8239 9605-0

    Fax: +49 8239 9605-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Stauden

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 58

    86863 Langenneufnach

    Postanschrift

    Rathausstr. 58

    86863 Langenneufnach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgstauden.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28551739823Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28551739823Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8239 9605-0

    Fax: +49 8239 9605-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden (siehe unter "verwandte Themen").

    Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English