Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Stauden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Stauden
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes
Beschreibung
Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, Ihren Personalausweis/Reisepass Online vorab Verlust zu melden, damit eine Nutzung Ihres Dokumentes vor Missbrauch geschützt ist.
Bitte beachten Sie aber, dass eine Vorsprache bei der Verwaltung unumgänglich ist, damit Sie einen neuen Ausweis beantragen können.
Online erledigen
- Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes
Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, Ihren Personalausweis/Reisepass Online vorab Verlust zu melden, damit eine Nutzung Ihres Dokumentes vor Missbrauch geschützt ist.
Bitte beachten Sie aber, dass eine Vorsprache bei der Verwaltung unumgänglich ist, damit Sie einen neuen Ausweis beantragen können.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Stauden - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 58
86863 Langenneufnach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ewo@vgstauden.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9364330287485Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8239 9605-0
Fax: +49 8239 9605-50
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Stauden
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgstauden.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28551739823Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28551739823Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8239 9605-0
Fax: +49 8239 9605-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden (siehe unter "verwandte Themen").
Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27.01.2025
Hinweise für Stauden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Stauden
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Stauden am 15.04.2024