Personalausweis Meldung

    Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienste

    Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); Anzeige

    ID: L100042_101327.-50581

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses anzeigen. Bitte beachten Sie: Sie können die Anzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn Sie einen neuen Ausweis oder Pass brauchen, müssen Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

    Online erledigen

    • Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); Anzeige
      Mit diesem Online-Dienst können Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses anzeigen. Bitte beachten Sie: Sie können die Anzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn Sie einen neuen Ausweis oder Pass brauchen, müssen Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); Widerruf

    ID: L100042_101541.-50581

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Anzeige über den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses widerrufen. Bitte beachten Sie: Sie können die Widerrufsanzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vorsprechen, um diese -nach der Sperrung- wieder zu reaktivieren, weil Sie persönlich eine neue PIN vergeben müssen. Sie können nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den internationalen Sachfahndungssystemen rechnen. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung sinnvoll.

    Online erledigen

    • Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); Widerruf
      Mit diesem Online-Dienst können Sie die Anzeige über den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses widerrufen. Bitte beachten Sie: Sie können die Widerrufsanzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vorsprechen, um diese -nach der Sperrung- wieder zu reaktivieren, weil Sie persönlich eine neue PIN vergeben müssen. Sie können nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den internationalen Sachfahndungssystemen rechnen. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung sinnvoll.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Terminreservierung in den Bürgerbüros

    ID: L100042_17638.-50581

    Beschreibung

    Auf dieser Seite finden Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Damit erleichtern und beschleunigen sich Ihre Amtswege.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden (siehe unter "verwandte Themen").

    Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English