Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); Anzeige
Beschreibung
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- Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); AnzeigeMit diesem Online-Dienst können Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses anzeigen. Bitte beachten Sie: Sie können die Anzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn Sie einen neuen Ausweis oder Pass brauchen, müssen Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); Widerruf
Beschreibung
Online erledigen
- Ausweisdokument (Verlust/Diebstahl); WiderrufMit diesem Online-Dienst können Sie die Anzeige über den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses widerrufen. Bitte beachten Sie: Sie können die Widerrufsanzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vorsprechen, um diese -nach der Sperrung- wieder zu reaktivieren, weil Sie persönlich eine neue PIN vergeben müssen. Sie können nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den internationalen Sachfahndungssystemen rechnen. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung sinnvoll.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Terminreservierung in den Bürgerbüros
Beschreibung
Online erledigen
- Terminreservierung in den BürgerbürosAuf dieser Seite finden Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Damit erleichtern und beschleunigen sich Ihre Amtswege.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden (siehe unter "verwandte Themen").
Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 04.03.2024