Personalausweis Meldung

    Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Sonstiges (096780160000): Ergänzung: Gemeinde Niederwerrn

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Personaldokuments

    ID: L100042_6864.-41225

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederwerrn - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

    Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2374097263509Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Niederwerrn - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

    Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2390875040509Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Niederwerrn

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@niederwerrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19219171658Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden (siehe unter "verwandte Themen").

    Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (096780160000): Ergänzung: Gemeinde Niederwerrn

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Niederwerrn am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English