Personalausweis Meldung

    Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Saal a.d.Saale (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Saale

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Personaldokuments

    ID: L100042_27901.-63070

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Saale

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenflecklein 4

    97633 Saal a.d.Saale

    Postanschrift

    Wiesenflecklein 4

    97633 Saal a.d.Saale

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


     

    Dienstag geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-saal.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92329537818Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92329537818Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9762 9100-0

    Fax: +49 9762 9100-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden (siehe unter "verwandte Themen").

    Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Hinweise für Saal a.d.Saale (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Saale

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Saale am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English