Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Sonstiges (095760127000): Ergänzung: Stadt Hilpoltstein
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Personaldokuments
Beschreibung
Online erledigen
- Verlusterklärung eines PersonaldokumentsHier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Hilpoltstein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1160
91155 Hilpoltstein
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Touristinformation in der Residenz Montag und Donnerstag: 09:00 bis 17:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr (in der Zeit von April bis Oktober)
Kontakt
E-Mail: amt1@hilpoltstein.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50331231453Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50331231453Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9174 978-0
Fax: +49 9174 978-119
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden (siehe unter "verwandte Themen").
Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024
Hinweise für Sonstiges (095760127000): Ergänzung: Stadt Hilpoltstein
Fachlich freigegeben durch Stadt Hilpoltstein am 28.11.2024