Elternbeitrag Festsetzung

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

    Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

    Beschreibung

    Gemeinden können für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Freigemeinnützige oder sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen können Elternbeiträge festsetzen.

    Die Höhe der der Benutzungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen (Elternbeiträge) variiert in Bayern. Die Gebühren können z. B. nach sozialen Aspekten gestaffelt sein. Manche Kommunen gewähren Geschwisterermäßigung oder staffeln die Elternbeiträge nach Einkommen. Die Höhe kann außerdem vom Alter des Kindes abhängig sein; sie richtet sich nach der Buchungszeit.

    Zur Entlastung der Familien leistet der Freistaat Bayern einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in staatlich (nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz [BayKiBiG]) geförderten Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der Zuschuss beträgt 100 € monatlich. Die Auszahlung erfolgt an die Gemeinden im Rahmen der kindbezogenen Förderung, die den Elternbeitragszuschuss an die Träger weiterreichen. Die Gemeinden und Träger sind verpflichtet, ihre Beiträge in Höhe des Elternbeitragszuschusses zu verringern.

    Hinweis: Familien mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. -befreiung beim zuständigen Jugendamt stellen.

    Für bedürftige Familie (SGB II-, SGB XII-Bezug bzw. Kinderzuschlag- und Wohngeldempfänger) werden u.a. die Mehraufwendungen für die Mittagsverpflegung an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen.

    Nähere Informationen über die Kindergartengebühren Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - nach der  "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl).

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienst

    Teilnahmebeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Übernahme); Beantragung

    ID: L100042_142492.-140539

    Beschreibung

    Die Stadt Augsburg erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebühren; freigemeinnützige oder sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen können Elternbeiträge festsetzen. Familien mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. -befreiung stellen.

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.10.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 02.10.2024

    Stichwörter

    Essensgeld, Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindergärten, Kindergartengebühr, Kinderhort, Kinderkrippe, Kinderkrippengebühren, Kindertagesbetreuung, Kita, Mittagsbetreuung, Mittagsverpflegung

    Sprachversion

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