Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen - Kämmerei/ Bescheide
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich in der Anlaufstelle Zangberg, Hofmark 8, am Montag von 15 bis 18 Uhr, in der Anlaufstelle Lohkirchen, Hauptstraße 6a, am Dienstag von 16 bis 18 Uhr und am Mittwoch in der Anlaufstelle Schönberg, Hauptstraße 4, von 16 bis 18 Uhr.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/832287957978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8637 9884-0
Fax: +49 8637 9884-10
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024
Stichwörter
kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen