Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen - Kämmerei/ Bescheide
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich in der Anlaufstelle Zangberg, Hofmark 8, am Montag von 15 bis 18 Uhr, in der Anlaufstelle Lohkirchen, Hauptstraße 6a, am Dienstag von 16 bis 18 Uhr und am Mittwoch in der Anlaufstelle Schönberg, Hauptstraße 4, von 16 bis 18 Uhr.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/832287957978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8637 9884-0
Fax: +49 8637 9884-10
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Oberbergkirchen (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
- Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune
- Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
- Erschließungsbeiträge; Erhebung
- Feuerbeschau; Durchführung
- Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
- Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
- Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
- Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
- Marktgebühren; Erhebung
- Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
- Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
- Straßenausbaubeiträge; Erhebung
- Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
- Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
- Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
- Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr
- Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Wasserversorgung; Zahlung von Wasserbeiträgen