Zuwendungen zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr Bewilligung

    Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung von Hilfen für den Ausbildungsverkehr

    Nach Art. 24 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) werden den kommunalen Aufgabenträgern jährlich auf Antrag Hilfen für den Ausbildungsverkehr zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen ÖPNV gewährt.

    Beschreibung

    Die kommunalen Aufgabenträger nach Art. 8 BayÖPNVG erhalten zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG. 

    Die Hilfen für den Ausbildungsverkehr werden als pauschale Zuweisung den Aufgabenträgern gewährt, welche die Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen, die in dem Gebiet des Aufgabenträgers öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder erbringen, ausgereicht werden. Die Ausgleichsleistungen werden erbracht für die finanziellen Auswirkungen, die auf die Erfüllung der tariflichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rabattierung von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr zurückzuführen sind.

    Die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen richtet sich nach den Regelungen vor Ort.

    Online-Dienst

    HABY-Portal

    ID: L100042_199554

    Beschreibung

    Sie können Hilfen im Ausbildungsverkehr in Bayern online beantragen. Sie müssen sich über das DTBY-Portal anmelden und dann das HABY-Portal auswählen.

    Online erledigen

    • HABY-Portal
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Schienen- und Straßenverkehr (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2568639513298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG

    Voraussetzungen

    Der kommunale Aufgabenträger erhält auf Antrag Hilfen für den Ausbildungsverkehr zur Finanzierung der Verpflichtung nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayÖPNVG.

    Der kommunale Aufgabenträger muss die Hilfen für den Ausbildungsverkehr zweckgebunden für die Sicherstellung des Ausbildungsverkehr im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr verwenden (Art. 24 Abs. 3 S. 1 BayÖPNVG). 

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verordnung über Finanzhilfen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (FinÖPNVV)

    Verfahrensablauf

    Die Regierungen sind für das Verfahren zuständig. Der Antrag auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr ist schriftlich zu stellen und über das HABY-Portal einzureichen.

    Fristen

    • Der Antrag auf eine Abschlagszahlung muss ab dem Jahr 2025 bis zum 15. März eines Jahres sowie für den Restbetrag bis zum 15. September eines Jahres gestellt sein.
    • Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.09. des Folgejahres eingereicht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English