Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

    Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

    Beschreibung

    Die Wappen und Fahnen dürfen von Dritten nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Landkreises oder des jeweiligen Bezirks verwendet werden.

    Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn nicht zu befürchten ist, dass damit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschub geleistet werden könnte.

    Die Kommunen können unter Beachtung des Gleichheitssatzes die Verwendung ihres Wappens durch politische Parteien oder Wählergruppen genehmigen. Sie müssen dabei sicherstellen, dass die Parteien oder die Wählergruppen durch die Art der Verwendung des Gemeindewappens nicht den Eindruck erwecken, funktionell oder institutionell mit Trägern hoheitlicher Gewalt verbunden zu sein.

    Auch eine Verwendung des Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

    Eine Genehmigung ist z. B auch für das Ziehen einer Kopie von einer Internetseite erforderlich.

    Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen

    Online-Dienste

    Landkreislogo - Antrag zur Verwendung des Landkreis-Logos

    ID: L100042_202363.-171997

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag zur Nutzung des Landkreislogos online stellen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Landkreiswappen - Antrag zur Verwendung des Landkreiswappens

    ID: L100042_202362.-171997

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag zur Nutzung des Landkreiswappens online stellen.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Niederbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 15

    84028 Landshut

    Postanschrift

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 97512-100

    Fax: +49 871 97512-529

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Prackenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 10

    94267 Prackenbach

    Postanschrift

    Schulweg 10

    94267 Prackenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@prackenbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02996829684Sicheres Kontaktformular

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    Landratsamt Regen - Stabsstelle - Büroleitung Landrat, Geschäftsleitung (LRA REG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poschetsrieder Str. 16

    94209 Regen

    Postfachadresse

    Postfach 1220

    94202 Regen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/363844925948Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9921 601-0

    Fax: +49 9921 601-100

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    Rechtsbehelf

    Klage vor den ordentlichen Gerichten oder den Verwaltungsgerichten (je nachdem, ob die Genehmigung zum Führen kommunaler Wappen und Fahnen zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich erfolgt)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.

    Die Genehmigung wird befristet und widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen, insbesondere über Art und Form der Verwendung versehen werden.

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor der Verwendung des Wappens oder der Fahne beantragt werden.

    Kosten

    Für die Verwendung des Wappens oder der Fahne für gewerbliche Zwecke können einmalige oder laufende Gebühren anfallen. Über die Höhe einer angemessenen Gebühr oder eines Entgelts entscheidet die jeweilige Gemeinde, der jeweilige Landkreis oder Bezirk.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung oder Richtlinie regeln. Hier kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geregelt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Regen am 02.10.2024

    Stichwörter

    Bezirkswappen, Gemeindewappen, Genehmigung der Verwendung des kommunalen Wappens, Genehmigung Wappenverwendung, kommunale Hoheitszeichen, Kommunale Wappen, Kreisfahne, Kreiswappen, Landkreissiegel, Landkreiswappen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English