Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
Ehrung (Ehrennadel für Vereinsvorstände - gold); Beantragung
Beschreibung
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- Ehrung (Ehrennadel für Vereinsvorstände - gold); BeantragungVereinsvorstände bekommen die „Goldene Ehrennadel“ von der Stadt Augsburg, wenn sie über 10 Jahre ehrenamtlich als 1. Vorstand des Vereins tätig waren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ehrung (Verdienstnadel - gold); Beantragung
Beschreibung
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- Ehrung (Verdienstnadel - gold); BeantragungPersönlichkeiten mit einer langjährigen, ehrenamtlichen, verdienstvollen und über den allgemeinen Rahmen hinausgehenden Tätigkeit für den Augsburger Sport oder besondere Förderer des Augsburger Sports, können die "Goldene Verdienstnadel" bekommen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Voraussetzungen
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 10.05.2024
Stichwörter
Altbürgermeister, Altoberbürgermeister, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenbürgerschaft, Feldgeschworener, Feuerwehr, Jubilare, Medaillen, Orden, Verdienstorden