Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Hinweise für Sonstiges (095710166000): Ergänzung: Stadt Herrieden
Online-Dienste
Meldung einer ehrenamtlichen Leistung
Beschreibung
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- Meldung einer ehrenamtlichen LeistungHier können Sie eine Person zur Ehrung einer ehrenamtlichen Leistung vorschlagen.
Vertrauensniveau
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Meldung von außergewöhnlichem Engagement zum Wohle der Gesellschaft
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- Meldung von außergewöhnlichem Engagement zum Wohle der GesellschaftHier könnnen Sie eine Person zur Ehrung von außergewöhnlichem Engagement zum Wohle der Gesellschaft vorschlagen.
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Ansprechpartner
Stadt Herrieden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herrnhof 10
91567 Herrieden
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: mail@herrieden.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00553335479Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9825 808-0
Fax: +49 9825 808-30
Internet
Voraussetzungen
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024
Hinweise für Sonstiges (095710166000): Ergänzung: Stadt Herrieden
Fachlich freigegeben durch Stadt Herrieden am 04.11.2024
Stichwörter
Altbürgermeister, Altoberbürgermeister, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenbürgerschaft, Feldgeschworener, Feuerwehr, Jubilare, Medaillen, Orden, Verdienstorden