• Fürth (Bayern)
Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige / Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Reisedokumente für Kinder; Beantragung

Reisedokumente für ein deutsches Kind können Sie bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

! ÄNDERUNG ZUM 01.01.2024 !

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Seit 01.01.2024 können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich. Bisherige Kindereinträge sind aufgrund einer europäischen Vorgabe seit 26.06.2012 ungültig. Insofern benötigen Kinder (ab Geburt) zum Grenzübertritt auf jeden Fall ein eigenes Reisedokument („Eine Person – ein Pass“).

 

Für Ihr Kind mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise (Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ab 16 Jahren) beantragen. Beide haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von jeweils 6 Jahren. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 170 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten zu orientieren, weil eine Ausweispflicht erst ab 16 Jahren besteht.

Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen bei Grenzübertritten insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.

Seit 02.08.2021 können im Reisepass (oder vorläufigen Reisepass) von Minderjährigen auf gemeinsamen Antrag beider Elternteile die Namen aller sorgeberechtigten Personen eingetragen werden, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet. Kontrollen beim grenzüberschreitenden Reisen werden dadurch vereinfacht. Diese Eintragung ersetzt bei allein reisenden Elternteilen mit Kind aber eine - ggf. erforderliche, während der Reise mitzuführende - schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person nicht.

 

Zuständigkeit

Für die Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses ist die Gemeinde zuständig, in der Sie bzw. das Kind für Ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre/seine Hauptwohnung, gemeldet sind/ist.

Für im Ausland geborene Kinder sind in der Regel die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines deutschen Personaldokuments zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Inland.

 

 

Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

Für Kinder können nur noch reguläre Reisepässe beantragt werden. 

Online-Dienst

Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige

ID: L100042_86355.-82871

Beschreibung

Sie können die Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige für ein Elternteil online übermitteln.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Stadt Fürth - Bürgerzentrum Mitte

Adresse

Hausanschrift

Königstraße 86

90762 Fürth

Postfachadresse

Postfach

90744 Fürth

Öffnungszeiten


Das Bürgerzentrum Mitte kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

Kontakt

E-Mail: ewo@fuerth.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4230201798523Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 911 974-2390

Fax: +49 911 974-2366

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Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord

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90765 Fürth

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90744 Fürth

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Das Bürgerzentrum Nord kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

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Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

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Montag von 8 bis 18 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch von 7:30 bis 12 Uhr,
Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr
Freitag von 7:30 bis 12 Uhr

Das Bürgerzentrum Süd kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

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erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • alter Kinderreisepass/altes Personaldokument oder Geburtsurkunde
  • bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,

    kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll

  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
  • Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Pass-/Personalausweisbehörde erscheinen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind bei der für den Wohnsitz zuständigen Pass-/Personalausweisbehörde beantragen.

Bearbeitungsdauer

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis der Personalausweis/Reisepass im Bürgeramt abgeholt werden kann. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte beantragen Sie Reisedokumente für Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pass-/Personalausweisbehörde.

In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

Vorläufiger Reisepass/Vorläufiger Personalausweis: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.

 

Kosten

Personalausweis

  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.
  • Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei der Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen Inlandspersonalausweisbehörden

Reisepass

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
  • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR

 

Verdopplung der Gebühren:

  • Bei Ausstellung eines Passes, vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
  • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 28.01.2025

Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 06.11.2024

Stichwörter

amtliches Ausweisdokument, Ausweis, Kinderausweis, Kinderpass, kinderpass beantragen, Kinderreisepass, Kinderreisepass beantragen, Passersatz, reisepass für Kinder beantragen

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

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Sprachbezeichnung nativ: English