Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.
Beschreibung
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitstellen.
Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.
In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber. Konkrete Informationen über die Feuerwehr am jeweiligen Wohnort kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
Einsatzübung (Feuerwehr); Anmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- Einsatzübung (Feuerwehr); AnmeldungWenn Sie eine Feuerwehr-Einsatzübung in den Landkreisen Augsburg Stadt, Augsburg Land, Aichach Friedberg, Dillingen oder Donau-Ries planen und anmelden möchten, nutzen Sie dieses Formular. Die Anmeldung setzt eine Freigabe durch die Kreisbrandinspektion voraus und muss mindestens drei Werktage vor dem Übungstag der ILS Augsburg gemeldet werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Fahrzeug, Geräte; An-/Abmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- Fahrzeug, Geräte; An-/AbmeldungDie An-/Abmeldung von Fahrzeugen bzw. Geräten dient den Feuerwehren und Rettungsdiensten in den Landkreisen Augsburg Stadt, Augsburg Land, Aichach Friedberg, Dillingen und Donau-Ries als einfache Möglichkeit Veränderungen bei Einsatzmitteln an die ILS Augsburg zu melden. Hierbei können ganze Fahrzeuge und bei den Feuerwehren auch einzelne Geräte der Fahrzeugbeladung an- bzw. abgemeldet werden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Voraussetzungen
Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
- Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
- Alter: zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr
Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst als Feuerwehranwärter:
- Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
- Alter: zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.03.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 10.05.2024