Privatkrankenanstalten; Beantragung einer Konzession
Beschreibung
Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Unternehmer einer Genehmigung. Diese wird von der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf Genehmigung der Privatkranken- oder -entbindungsanstalt bzw. der Privatnervenklinik. Die Genehmigung wird jedoch beim Vorliegen einer der in § 30 Abs. 1 der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen versagt. Versagungsgründe sind die fehlende Zuverlässigkeit des Unternehmers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Mitbewohner oder Nachbarn.
Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Online-Dienst
Erlaubnis für Privatkrankenanstalten beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Erlaubnis für Privatkrankenanstalten beantragenWer eine Privatkranken- und Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben will, muss eine Erlaubnis beim Landratsamt München beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt München (LRA M)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 07 51
81507 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 6221-0
Fax: +49 89 6221-2278
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass keine Versagungsgründe für eine Genehmigung vorliegen
(Selbstauskunft und Registerauszüge)
- Unterlagen über vorgesehene Ärzte und das sonstige Personal für die medizinische und pflegerische Versorgung
- Pläne der baulichen Anlagen und Ausstattung der Räume
Voraussetzungen
Der Erlaubnis bedarf der Unternehmer, d.h. derjenige, der die Anstalt auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung betreibt.
Wird eine Anstalt von einer Personengesellschaft betrieben, bedarf grundsätzlich jeder persönlich haftende Gesellschafter der Genehmigung.
Der Unternehmer hat die o.g. Zuverlässigkeit in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt darzulegen.
Eine Krankenanstalt liegt nur dann vor, wenn stationäre oder teilstationäre Krankenbehandlung geplant ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 30 Gewerbeordnung (GewO)Privatkrankenanstalten
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.
Fristen
Wer vor Erteilung der Genehmigung den Betrieb der Anstalt aufnimmt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden (§ 144 GewO). Eine Straftat liegt vor, wenn der Unternehmer die Zuwiderhandlung beharrlich wiederholt oder hierdurch Leben und Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden (§ 148 GewO).
Kosten
2.500 bis 10.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Vor Antragstellung sollte mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde Rücksprache gehalten werden wegen der im Einzelnen einzureichenden Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 25.09.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 01.02.2025
Stichwörter
Konzession, Privatkrankenanstalten